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Verfassung

Die Verfassung der Republik Polen ist wichtigster Rechtsakt und Grundlage für die Staatsform Polens. 

Rechte und Freiheiten des Bürgers werden hierin verankert wie auch die wechselseitigen Beziehungen zwischen Legislative, Exekutive und Judikative sowie das Verfahren der Besetzung der wichtigsten Staatsämter und Institutionen bestimmt. Die Verfassung ist eine wichtige Grundlage für die Gestaltung des Gerichtswesens, der kommunalen Selbstverwaltung und der staatlichen Kontrollorgane. Sie regelt auch die öffentlichen Finanzen und informiert über Vorgehensweisen während möglicher Ausnahmezustände. 
 

Polen war Wegbereiter für europäische Verfassungen. Im Jahre 1791 hat der Sejm der Republik Polen beider Nationen (Polnisch-Litauische Union) das erste Grundgesetz auf dem alten Kontinent verabschiedet. Später wurde sie "Verfassung des 3. Mai" genannt. 
 

Die aktuelle polnische Verfassung wurde am 2. April 1997 von der Nationalversammlung (von Sejm und Senat in gemeinsamer Sitzung) verabschiedet, und am 25. Mai 1997 vom polnischen Volk per Volksabstimmung angenommen. Am 16. Juli 1997 erfolgte dann die Unterzeichnung durch Staatspräsident Aleksander Kwaśniewski und seit dem 17. Oktober 1997 ist sie in Kraft.

Ihr Vorgänger war die "Kleine Verfassung", für die man nach der Wende das stalinistisch geprägte Grundgesetzes von 1952 bearbeitet hatte. Die "Kleine Verfassung" ermöglichte ein ordnungsgemäßes Funktionieren des polnischen Staates in den Jahren 1990-1997.

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Die polnische Verfassung garantiert die Wahrung aller Rechte, die standardgemäß in einem demokratischen Rechtsstaat gelten. Diese umfassen die Grundfreiheiten und Privatrechte sowie Rechtsnormen in Wirtschaft, Sozialwesen und Kultur. Zu den Bürgerrechten gehören vor allem: Gleichheit vor dem Gesetz (unabhängig von Geschlecht, Rasse, Glaube, Beruf, Herkunft und Ausbildung), Freiheit, persönliche Unversehrtheit, Unverletzlichkeit des Hausfriedens, Gewissens- und Glaubensfreiheit, der Anspruch auf gerichtliche Anhörung (nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten") und der Schutz des eigenen Lebens. Ferner werden besonders folgende Rechte garantiert:

Briefgeheimnis,

Recht auf freie Meinungsäußerung,

Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, 

Recht auf freie politische Betätigung, 

allgemeines Wahlrecht, 

Recht auf Informationen über die Tätigkeit der Exekutivorgane,
 

Recht auf Eigentum,

Erbrecht,

Recht auf freie Berufswahl, Berufsausübung und sichere Arbeitsbedingungen,

Recht auf einen Mindestlohn,
 

Recht auf Gesundheitsfürsorge,

Anspruch auf soziale Leistungen,

Recht auf Ausbildung (bis zum 18. Lebensjahr besteht allgemeine Schulpflicht),

Recht auf freie künstlerische Betätigung,

Recht auf freie Forschung und Lehre sowie den allgemeinen Zugang zu Kulturgütern.

Unter besonderem Schutz der Verfassung stehen das Wohl der Familie als auch die Kinderrechte.

Das polnische Grundgesetz legt den polnischen Bürgern Pflichten gegenüber dem Staat auf. Dazu gehören die Treue zur Republik Polen und die Sorge um das Gemeinwohl.

Alle Staatsorgane sind verpflichtet, die Einhaltung der Verfassung zu überwachen. Eine besondere Rolle spielt das Verfassungsgericht, dass die Übereinstimmung des allgemeinen Rechts mit dem Grundgesetz prüft. Jeder Bürger hat das Recht, bei einem Verstoß gegen die polnische Verfassung Klage beim Verfassungsgericht einzureichen.

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