Das in Polen geltende Recht garantiert den Schutz des geistigen Eigentums auf zwei grundsätzlichen Gebieten. Das erste sind Urheberrechte, die alle Arten kreativer Betätigung (geschriebenes Wort, Musik, Film, usw.) betreffen. Der Schutz betrifft sowohl die Persönlichkeits- als auch die Vermögensrechte und entspricht seinem Umfang nach der Berner Übereinkunft (die Vermögensrechte werden 70 Jahre nach dem Tod des Autors geschützt, während das Persönlichkeitsrecht niemals erlischt).
Das zweite und aus dem Gesichtspunkt vieler Unternehmen viel wichtigere Gebiet sind Patentrechte mit abgeleiteten Rechten (nicht nur Patente und Gebrauchsmuster, aber auch Marken, Geschmackmuster, geografische Bezeichnungen und Herkunftsangaben, Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen). Die Behörde, die den Schutz in diesem Bereich sicherstellen soll, ist das Patentamt der Republik Polen (Urząd Patentowy RP - UPRP, siehe http://www.uprp.pl/English).
Bei Marken kann man in Polen neben der nationalen Ebene auch den Schutz über die EU genießen (die Eintragung erfolgt beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt mit Sitz in Alicante (Spanien), siehe http://oami.europa.eu/) oder die Marke weltweit schützen lassen (Eintragung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO mit Sitz in Genf, siehe http://www.wipo.int/).
Einige grundsätzliche Informationen zum Schutz durch das polnische Patentamt:
Ein dort eingetragenes Patent gilt 20 Jahre ab Anmeldung der Erfindung. Bei Gebrauchsmustern beträgt die Laufzeit des Schutzrechts 10 Jahre ab Anmeldung (und kann später jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden), Bei Geschmacksmustern steht ein Schutzrecht für 25 Jahre zu.
Damit Patente oder Schutzrechte fortbestehen, müssen entsprechende Schutzgebühren entrichtet werden. Die Basisgebühr für die Anmeldung einer Erfindung oder eines Gebrauchsmusters beträgt 500 PLN.
Alle Gebühren, die das Patentamt für seine Handlungen im Bereich Patent- oder Gebrauchsmusterschutz erhebt, finden Sie unter:
http://www.uprp.pl/English/Procedure+before+the+PPO/Fees/
Für noch nicht in Polen tätige Unternehmen ist es wichtig zu wissen, dass natürliche und juristische Personen, deren Sitz nicht in Polen liegt, in Verfahren vor dem Patentamt nur durch einen in Polen ansässigen Patentanwalt auftreten können.
Mehr zum Schutz geistigen Eigentums in Polen finden Sie in der Studie der Anwaltskanzlei Kancelaria Radców Prawnych Stopczyk i Mikulski auf der Website der Auslandsinvestitionsagentur PAIZ. Den vollständigen Text der Studie gibt es in Englisch:
http://paiz.gov.pl/index/?id=53adaf494dc89ef7196d73636eb2451b



