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Premierminister

Der Premierminister führt den Ministerrat, regelt dessen Arbeit, überwacht die kommunale Selbstverwaltung nach den Verfassungsgrundsätzen und anderen Gesetzen und ist darüber hinaus der Dienstvorgesetzte für die Angestellten der Staatsverwaltung.

Der Premierminister kann auch Ressortchef bzw. Ausschussvorsitzender sein (der jetzige Premierminister ist z. B. Vorsitzender des Ausschusses für europäische Integration). Der Premierminister kann gleichzeitig die Funktion eines Parlamentsabgeordneten ausüben. Allerdings darf er in seiner Amtszeit weder Präsident sein noch ein anderes hohes Staatsamt bekleiden (wie z. B. Vorsitz der Obersten Kontrollkommission, Vorstand der Polnischen Nationalbank oder Ombudsmann).

Der designierte Premierminister darf sich seine Mitarbeiter, die Mitglieder des Ministerrats, frei aussuchen. Die von ihm zusammengestellte Regierung muss vom Sejm durch ein Vertrauensvotum bestätigt werden. Die Ernennungsurkunden zum Minister werden vom Präsidenten unterschrieben und ausgehändigt.

Der Premierminister und dessen Minister legen vor dem Präsidenten einen Eid mit folgendem Inhalt ab: „Ich trete mein Amt als Minister(-präsident) an und schwöre feierlich, getreu der Verfassung und der anderen Gesetze der Republik Polen zu dienen. Das Wohl meines Vaterlands sowie das Wohlergehen der Bürger bleiben für mich immer oberstes Gebot.” Das Eid kann mit folgenden Worten beendet werden: „So wahr mir Gott helfe!“

Die Verfassung garantiert eine Regierung mit einer stabilen parlamentarischen Mehrheit. Daher ist es nicht einfach, den Premierministeren vor Ablauf der Amtszeit des Sejm abzuberufen.

Der Sejm kann mit der Mehrheit der Abgeordnetenstimmen dem Ministerrat das Misstrauen aussprechen – und zwar auf Antrag von mindestens 46 Abgeordneten und unter gleichzeitiger namentlicher Nennung eines Kandidaten für das Amt des Premierministers (es handelt sich hier um das so genannte konstruktive Misstrauensvotum). Über einen Antrag kann frühestens sieben Tage nach dessen Eingang abgestimmt werden. Ein erneuter Antrag kann nicht früher als drei Monate nach dem ersten gestellt werden – es sei denn, dass er von mindestens 115 Abgeordneten unterschrieben wurde.

Der Premierminister kann den Rücktritt des Ministerrats anbieten:

  • in der ersten Sitzung des neu gewählten Sejm oder
  • wenn der Sejm es ablehnt, dem Ministerrat das Vertrauen auszusprechen bzw. diesem Gremium das Misstrauen ausspricht oder
  • im Falle des Rücktritts aus einem anderen Grunde

Der Präsident nimmt den Rücktritt des Ministerrats an und betraut ihn mit der Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Einberufung eines neuen Ministerrats. So wird die Kontinuität in der Regierungsarbeit sowie die Kontrolle über eine reibungsloses Funktionieren der Staatsverwaltung gewahrt.

www.premier.gov.pl

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