Eine Firmengründung in Polen sollte man mit der Wahl der am besten passenden Rechtsform (siehe: „Unternehmensformen") und dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags oder dem Verfassen einer Satzung beginnen. Die Gebühren gestalten sich unterschiedlich, je nach gewählter Rechtsform.
Am günstigsten ist die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Eintragung in das Gewerberegister kostet in diesem Fall 100 PLN. Das Gewerberegister wird von der jeweiligen für den Sitz des Unternehmens zuständigen Gemeindeverwaltung geführt.
Bei Personengesellschaften (Offene Handelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien) beträgt die Gebühr für die Eintragung in das Landesgerichtsregister (Krajowy Rejest Sądowy-KRS*) bei der zuständigen Stelle 1000 PLN. Hinzu kommen die Kosten für die obligatorische Anzeige im Gerichts- und Wirtschaftsblatt (Monitor Sądowy i Gospodarczy) in Höhe von 500 PLN. Eine Zusätzliche Aufwendung sind auch die Kosten für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (im Falle der OHG nicht zutreffend).
Sollte die gewerbliche Tätigkeit in einem größeren Maßstab angelegt sein, sind zwei weitere Rechtsformen, nämlich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft zu empfehlen. In beiden Fällen sind die Eintragungskosten die gleichen wie bei den Personengesellschaften. Hier kommt jedoch eine wichtige Anforderung hinzu: Stamm- oder Grundkapital zu erbringen. Bei der GmbH sind 50 000 PLN und bei der AG 500 000 PLN notwendig.
Auch die Gründung einer Zweigniederlassung des Unternehmens bedarf einer Eintragung in das Landesgerichtsregister, während eine Auslandsfiliale in das vom Wirtschafts- und Arbeitsministerium geführte Auslandsunternehmensregister eingetragen werden muss.
Um Immobilien in Polen zu erwerben, müssen Staatsbürger von EU- oder EWR-Drittländern eine Genehmigung des Ministers für Inneres und Verwaltung einholen.
Eine Aufstellung von lizenz- oder genehmigungspflichtigen Gewerbearten finden Sie im Gesetz über Gewerbefreiheit (Ustawa o wolności gospodarczej), zu finden unter:
http://paiz.gov.pl/index/?id=8dd48d6a2e2cad213179a3992c0be53c
oder auf Englisch:
http://paiz.gov.pl/index/?id=fe9fc289c3ff0af142b6d3bead98a923



