Zugang zur ärztlichen Betreuung
Die Bürger anderer Länder, die in Polen eine Gesundheitsdienstleistung in Anspruch nehmen möchten, müssen sie bezahlen. Deswegen ist empfehlenswert, sich für die Reise in ihrem Land zu versichern.
Zugang zu den kostenlosen Gesundheitsdienstleistungen während des Aufenthalts in Polen haben die Personen, die dazu auf Grund der EU-Vorschriften über Koordination berechtigt sind. In diesen Fällen kann man bei denjenigen Dienstleistern betreut werden, die Verträge auf Gesundheitsdienstleistungen mit polnischen Nationalen Gesundheitsfonds (auf Polnisch Narodowy Fundusz Zdrowia, Abkürzung NFZ) geschlossen haben. Diese Personen sollen sich vor der Reise nach Polen die Europäische Krankenversicherungskarte beschaffen.
Das Hausarztsystem
Um die ärztliche Betreuung zu bekommen, soll man den Arzt besuchen, der einen Vertrag mit NFZ geschlossen hat und die Europäische Krankenversicherungskarte bzw. ein Ersatzzertifikat vorweisen. Die ärztliche Betreuung in diesem Fall umfasst die Untersuchungen und Verordnungen, die vom Hausarzt geleistet wurden. Der Arzt kann auch den Patienten zur diagnostischen Untersuchungen, an einen Facharzt überweisen oder ins Krankenhaus einweisen.
Notfälle
Im Fall eines Unfalls, einer Verletzung, Geburt, plötzlicher Erkrankung oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes soll man nach dem Rettungswagen rufen oder direkt zum Krankenhaus fahren, insbesondere in die Notaufnahme (auf Polnisch Szpitalny Oddział Ratunkowy, Abkürzung SOR). Der medizinische Transport ist in diesen Fällen kostenlos. Im Krankenhaus soll man die Europäische Krankenversicherungskarte bzw. ein Ersatzzertifikat vorweisen.
Die Notarzttelefonnummern:
• per Festnetzt: 999
• per Handy: 112



